Garantiebedingungen

Die battery-direct GmbH & Co. KG, Unteres Neufeld 10, 76669 Bad Schönborn, Deutschland gewährt auf folgende Produkte unter den jeweils genannten Voraussetzungen eine Garantie.

I. Garantiefall und Garantiezeit der einzelnen Produkte

1. Gebrauchte USV-Anlagen

Der Garantiefall tritt ein, wenn innerhalb der Garantiezeit:

  • die USV meldet, dass die Batterie ausgetauscht werden muss
  • die Batteriekapazität unter 70 % der Nennkapazität fällt
  • Material-, Akku- oder Funktionsfehler auftreten, die nicht auf normalen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind

Kein Garantiefall liegt insbesondere vor bei:

  • Tiefentladung
  • Überladung
  • Betrieb außerhalb der technischen Spezifikation
  • unsachgemäßer Installation oder Bedienung
  • Überspannung, Blitzschlag oder Netzstörungen
  • Feuer-, Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden
  • mechanischer Beschädigung
  • normalem Verschleiß und natürlicher Alterung

Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

2. Bleiakkus

Der Garantiefall tritt ein, wenn innerhalb der Garantiezeit Material- oder Herstellungsfehler auftreten, die zu einem Ausfall oder einer nicht bestimmungsgemäßen Funktion des Akkus führen.

Kein Garantiefall liegt insbesondere vor bei:

  • Tiefentladung
  • Sulfatierung
  • Lagerung im entladenen Zustand
  • Überladung
  • Verwendung ungeeigneter Ladegeräte
  • falscher Ladespannung
  • Verpolung
  • unsachgemäßen Lade- oder Entladezyklen
  • Frost- oder Hitzeschäden
  • Wasserschäden
  • mechanischen Beschädigungen
  • normalem Verschleiß und natürlicher Alterung

Ein kapazitätsbedingter Leistungsverlust infolge gewöhnlicher Nutzung stellt keinen Garantiefall dar.

Die Garantiezeit beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

3. RBC (Replacement Battery Cartridge)

Der Garantiefall tritt ein, wenn innerhalb der Garantiezeit die Kapazität des Akkus unter 70 % der Nennkapazität fällt oder Material- bzw. Herstellungsfehler zu einem vorzeitigen Funktionsausfall führen.

Kein Garantiefall liegt insbesondere vor bei:

  • Tiefentladung
  • Sulfatierung
  • Dauerlagerung im entladenen Zustand
  • Überladung
  • Verwendung ungeeigneter Ladegeräte
  • falscher Ladespannung
  • Verpolung
  • unsachgemäßer Installation
  • mechanischer Beschädigung
  • Wasser-, Frost- oder Hitzeschäden
  • Eingriffen oder Veränderungen am Produkt
  • normalem Verschleiß und natürlicher Alterung

Ein natürlicher Kapazitätsverlust infolge gewöhnlicher Nutzung stellt keinen Garantiefall dar.

Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

4. USV-Akkusätze

Der Garantiefall tritt ein, wenn innerhalb der Garantiezeit die Kapazität des Akkus unter 70 % der Nennkapazität fällt oder Material- bzw. Herstellungsfehler zu einem vorzeitigen Funktionsausfall führen.

Kein Garantiefall liegt insbesondere vor bei:

  • Tiefentladung
  • Sulfatierung
  • Dauerlagerung im entladenen Zustand
  • Überladung
  • Verwendung ungeeigneter Ladegeräte
  • falscher Ladespannung
  • Verpolung
  • unsachgemäßer Installation
  • mechanischer Beschädigung
  • Wasser-, Frost- oder Hitzeschäden
  • Eingriffen oder Veränderungen am Produkt
  • normalem Verschleiß und natürlicher Alterung.

Ein natürlicher Kapazitätsverlust infolge gewöhnlicher Nutzung stellt keinen Garantiefall dar.

Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

II. Voraussetzung des Garantieanspruchs

Voraussetzung des Garantieanspruchs ist die sachgerechte Verwendung des Produkts gemäß der Bedienungsanleitung sowie die Einhaltung sämtlicher Sicherheits-, Betriebs- und Wartungshinweise.

Der Garantieanspruch verfällt, wenn das Produkt geöffnet, verändert oder durch den Kunden oder Dritte repariert wird. Dies gilt nicht, soweit der Eingriff für den geltend gemachten Mangel nicht ursächlich ist.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist außerdem die Vorlage eines geeigneten Kaufnachweises.

III. Voraussetzung für die Geltendmachung

Der Kunde hat der battery-direct GmbH & Co. KG den Mangel innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Mangels oder nachdem er ihn hätte erkennen müssen, mitzuteilen.

Die Mitteilung kann erfolgen:

Die battery-direct GmbH & Co. KG ist berechtigt, zur Prüfung des Garantieanspruchs die Rücksendung des betroffenen Produkts zu verlangen. Die Einsendung hat nach Aufforderung ausreichend transportsicher verpackt zu erfolgen.

IV. Gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Garantie nicht berührt und bestehen uneingeschränkt neben dem Garantieanspruch.

Die Inanspruchnahme gesetzlicher Rechte ist unentgeltlich und wird durch diese Garantie weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

V. Leistungen im Garantiefall

Der battery-direct GmbH & Co. KG steht es im Garantiefall nach eigener Wahl frei,

  • das Produkt zu reparieren
  • ein gleichwertiges Ersatzprodukt zu liefern oder
  • dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten

Vor Durchführung der Garantieleistung ist die battery-direct GmbH & Co. KG berechtigt, das eingesandte Produkt technisch zu prüfen.

Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, insbesondere aufgrund von Tiefentladung, Sulfatierung, Überladung, Fehlbedienung, äußerer Beschädigung oder normalem Verschleiß, besteht kein Anspruch auf Garantieleistung.

VI. Räumlicher Geltungsbereich

Die Garantie gilt für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union erworben und betrieben werden.

VII. Schlussbestimmungen

Weitergehende Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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